Nutzungsbedingungen für das Stellenportal des Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße, (nachfolgend KEA SÜW)
Er versteht sich vor allem als Vermittler zwischen den Beteiligten des Kita-Systems im Landkreis SÜW. Zu diesem Zweck stellt er auf seinen Internetseiten u.a. auch ein sog. Stellenportal Stellenangebote in den Kitas des Landkreises zur Verfügung. Die Veröffentlichung der Stellenangebote erfolgt unentgeltlich.
Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln die Bedingungen für die Nutzung des Stellenportals des KEA S?W. Mit Ausfüllen des Online-Formulars „Eintrag hinzufügen“ und durch Anklicken des Feldes „Absenden und Nutzungsbedingungen akzeptieren“ stimmt der Nutzer diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich zu und erkennt an, diese gelesen und verstanden zu haben.
- Vertragsschluss
1. Die Veröffentlichung eines Stellenangebots im Stellenportal des KEA S?W setzt zunächst voraus, dass der Nutzer die im Formular „Eintrag hinzufügen“ vorgesehenen Pflichtfelder wahrheitsgemäß und korrekt ausfüllt. Das Stellenangebot muss ferner einen Bezug zu den Kitas in SÜW haben. Der KEA SÜW behält sich vor, die bei der Registrierung gemachten Angaben des Nutzers zu überprüfen.
2. Mit Absendung des Stellenangebots gibt der Nutzer gegenüber dem KEA S?W ein Angebot auf den Abschluss eines Nutzungsvertrages über die Veröffentlichung seines Stellenangebots im Stellenportal.
3. Ein Anspruch des Nutzers auf Veröffentlichung seines Stellenangebots auf den Internetseiten des KEA SÜW besteht nicht. Der KEA SÜW behält sich vor, das Angebot des Nutzers ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall wird der KEA SÜW den Nutzer informieren.
4. Nach Absenden des Stellenangebots erhält der Nutzer zunächst eine Mitteilung des KEA SÜW, dass das Stellenangebot eingegangen ist. Hierbei handelt es sich lediglich um eine „Eingangsbestätigung“. Der Vertrag kommt erst mit einer gesonderten E-Mail-Bestätigung über die Veröffentlichung des Stellenangebots zustande. Das Stellenangebot wird dann für die Dauer von 90 Tagen auf dem Stellenportal des KEA SÜW online gestellt.
- Pflichten des Nutzers
Der Nutzer versichert, dass sein Stellenangebot nicht gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter beeinträchtigt (z. B. Mindestarbeitsbedingungen, Mindestlöhne, Lohnuntergrenzen, sittenwidrige Lohnangebote, Diskriminierungsverbote, Vorschriften des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, des Urheberrechtsgesetzes, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes u.a.).
- Keine inhaltliche Prüfung durch den KEA SÜW
Der KEA SÜW überprüft die Stellenangebote der Nutzer grundsätzlich nicht. Er stellt durch einen Support aber sicher, dass Hinweisen auf Missbrauchsfälle nachgegangen wird und rechtswidrige Angebote unverzüglich gelöscht werden.
- Sperrung von Nutzern
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen hat der KEA SÜW das Recht, das Stellenangebot sofort zu löschen und Nutzer zu sperren.
- 3. Kündigung
Der Nutzungsvertrag kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen sowohl durch den Nutzer als auch durch den KEA SÜW durch Kündigung des Nutzungsvertrags per E-Mail mit Wirkung für die Zukunft beendet werden.
- Haftung
1. Für die Inhalte der Stellenangebote trägt derjenige Nutzer die ausschließliche Verantwortung, in dessen Auftrag sie eingestellt wurden.
2. Der KEA SÜW haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder Zulässigkeit der Stellenangebote des Nutzers.
3. Im Übrigen ist die Haftung des KEA SÜW sowie die Haftung seiner Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschaden (? 286 BGB). Insoweit haftet der KEA SÜW für jeden Grad seines Verschuldens oder seiner Erfüllungsgehilfen.
4. Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Datenschutz
Es gelten folgende Datenschutzbestimmungen
https://stellen.kea-suew.de//wp-content/uploads/2024/05/Datenschutzerklaerung.pdf
- Schlussbestimmungen
1. Dieser Nutzungsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit von den übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung soll eine Regelung gelten, welche die Parteien nach Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben würden, wenn ihnen die Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre.
SÜW, April 2024